Für die Gemeinde Kettenkamp ändert sich der Hebesatz für die Grundsteuer, teilt die Samtgemeinde Bersenbrück in Absprache mit der Gemeinde mit.
Demnach stimmte der Rat der Gemeinde Kettenkamp in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einer Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 270 v.H. auf 310 v.H. zu, die somit zu einer Erhöhung der Grundsteuer von knapp 15 Prozent führen wird.
Da diese Änderung rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, erhalten alle Grundstückseigentümer von bebauten oder unbebauten Wohngrundstücken in den nächsten Tagen einen neuen Grundsteuerbescheid, mit dem diese Änderung festgesetzt wird.