Beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Bersenbrück können ab sofort Osterfeuer angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt online über Open R@thaus.
Beim Abbrennen von Osterfeuern zwischen dem 19. und 20. April müssen rechtliche Regelungen unbedingt beachten werden.
Für das Abbrennen von Osterfeuern gelten die Regelungen der „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ oder „Allgemeine Verfügungen“. Demnach ist das Abbrennen von Osterfeuern in Bersenbrück sowohl am Ostersamstag als auch am Ostersonntag in der Zeit von 18 bis 24 Uhr erlaubt.