Wahlen

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen zur Wahl in der Samtgemeinde Bersenbrück. Weitere Informationen befinden sich auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen online

Einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können Sie hier stellen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Bei der Eingabe Ihrer Daten ist es wichtig, dass ihr Name sowie die Anschrift vollständig mit den Daten im Melderegister übereinstimmen müssen. Bei der Straßenauswahl nutzen Sie bitte die vorhandene Straßensuche.

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10.02.2025 erfolgt.

Alternativ können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch per E-Mail an wahlen@bersenbrueck.de beantragen. Dabei müssen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Wohnanschrift angeben.

Fristen

Für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 gelten folgende Fristen:

  • Sie können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis zum Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragen
  • danach kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nur noch unter folgenden Bedingungen beantragt werden:
    • Samstag, 22.02.2025, von 10:00 bis 12:00 Uhr
      • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
      • bei nachträglicher Feststellung des Wahlrechts
      • Versicherung, dass Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind
    • Sonntag, 23.02.2025, von 08:00 bis 15:00 Uhr
      • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
      • bei nachträglicher Feststellung des Wahlrechts

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sind bis spätestens zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr an den Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Brief dort spätestens um 18.00 Uhr eingegangen sein muss. Ansonsten kann Ihre Stimme nicht berücksichtigt werden.

Weitere Möglichkeiten der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

Sie haben außerdem die Möglichkeit, persönlich vor Ort zu wählen oder Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abzuholen. Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (max. 4 Wahlscheine) ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Die Abholung ist ab dem 11. Februar 2025 während der Öffnungszeiten in den Gemeindebüros der Mitgliedsgemeinden oder im Wahlbüro der Samtgemeinde Bersenbrück, Markt 6, 49593 Bersenbrück möglich.


Bekanntmachungen zu Wahlen

Amtliche Bekanntmachungen zu Wahlen finden Sie unter dieser Seite.