Wahlen

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen zur Wahl in der Samtgemeinde Bersenbrück. Weitere Informationen befinden sich auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Ergebnisse der Schnellmeldungen finden Sie am Wahlabend hier

Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen online

Der Zeitraum für die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist abgelaufen.

Falls Sie noch Briefwahlunterlagen beantragen möchten, wenden Sie sich bitte unter Berücksichtigung der nachfolgend benannten Fristen an das Wahlbüro der Samtgemeinde Bersenbrück:

Wahlbüro der Samtgemeinde Bersenbrück

Markt 5

49593 Bersenbrück

Fristen

Für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 gelten folgende Fristen:

  • Sie können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis zum Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragen
  • danach kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nur noch unter folgenden Bedingungen beantragt werden:
    • Samstag, 22.02.2025, von 10:00 bis 12:00 Uhr
      • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
      • bei nachträglicher Feststellung des Wahlrechts
      • Versicherung, dass Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind
    • Sonntag, 23.02.2025, von 08:00 bis 15:00 Uhr
      • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
      • bei nachträglicher Feststellung des Wahlrechts

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sind bis spätestens zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr an den Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Brief dort spätestens um 18.00 Uhr eingegangen sein muss. Ansonsten kann Ihre Stimme nicht berücksichtigt werden.


Bekanntmachungen zu Wahlen

Amtliche Bekanntmachungen zu Wahlen finden Sie unter dieser Seite.