Themen: Sexistische Werbung und Umgangsrecht nach häuslicher Gewalt
„Kinderherzen sind zerbrechlich – Nein zu häuslicher Gewalt“ lautet das Motto des diesjährigen Antigewalttages, zu dem es auch in der Samtgemeinde Bersenbrück verschiedene Aktionen gab.
Das gemeinsame Hissen der Fahne vor dem Rathaus der Samtgemeinde Bersenbrück ist ein öffentlicher Appell und gehört zu den Aktionen am Tag gegen Gewalt an Frauen. Der Internationale Aktionstag ist zwar der 25. November, aber in Bersenbrück wird dies mit dem Wochenmarkt verbunden, um mehr Menschen zu erreichen. Somit fanden die Aktionen also bereits am Dienstag statt und da der Wochenmarkt derzeit am Bahnhof aufgebaut ist, konnten auch noch einige Bahnreisende angesprochen und auf die gesellschaftliche Problematik aufmerksam gemacht werden.
Diese Aktivität übernehmen jedes Jahr federführend Mitglieder des Arbeitskreises „Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt“ der Samtgemeinde Bersenbrück mit verschiedenen Aktionspartnern wie der Polizei, dem SkF Frauenhaus, dem Jugendbüro und anderen Engagierten.
Seit 1999 ist der internationale Gedenktag gegen Gewalt an Frauen von den Vereinten Nationen anerkannt worden, internationale Veranstaltungen rund um den 25. November gibt es bereits seit 40 Jahren. Und leider gibt es immer noch Gewalt gegen Frauen – sowohl international als auch in unserer Gesellschaft.
„Wir sagen NEIN zu Gewalt gegen Frauen“ steht auch auf der Fahne, die zum Antigewalttag gehisst wurde. Diese Gewalt hat viele Gesichter. Sexistische Werbung gehört beispielsweise auch dazu. Dies war Diskussionsthema beim gemeinsamen Frühstück im Bersenbrücker Bürgertreff.
Ein anderer Aspekt häuslicher Gewalt wurde in einer nachmittäglichen Online—Veranstaltung mit dem Diplom Sozialarbeiter und Therapeuten Alexander Korritko thematisiert. „Wie wirkt sich häusliche Gewalt im Umgangsrecht aus?“, lautete hier die zentrale Frage. Kinder sind immer auch Betroffene von akuter häuslicher Gewalt unter Erwachsenen und deren Folgen. Diese negativen Erfahrungen können bei Kindern ganz unterschiedliche Reaktionen auslösen. Selbst wenn die Eltern sich trennen, kann für die Kinder dieses Dilemma weitergehen, je nachdem, welche Regelungen das Umgangsrecht vorsieht.
Der Antigewalttag setzt einmal im Jahr ein Zeichen und soll auf die Not der betroffenen Frauen und Kinder aufmerksam machen. Deren Leid ist nicht auf einen Tag beschränkt.
Nicht nur am Antigewalttag, sondern rund ums Jahr gibt es für Frauen das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – anonym, kostenlos und mehrsprachig, 08000 116 016 oder www.hilfetelefon.de
Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück