Online-Regionalakademie Osnabrück am Dienstag, 22. Oktober um 19 Uhr
Die Bundesregierung verzichtet angesichts der Bauernproteste auf die Vorschrift, dass Agrarsubventionsempfänger 4 Prozent ihrer Ackerfläche der Natur überlassen müssen. Deutschland werde diese von der EU gestattete Ausnahmemöglichkeit nutzen, sagt das Landwirtschaftsministerium. Damit müssen Bauern für die wichtigste Subventionsart, die EU-Direktzahlungen, in diesem Jahr kein Land für Brachen, Blühstreifen oder Bäume zur Verfügung stellen.