Die Normkontrollklage eines Anliegers gegen den Bebauungsplan Nr. 107 B „Woltruper Wiesen III B“ ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in der vergangenen Woche nach mündlicher Verhandlung abgelehnt worden. Der Kläger hat die Kosten des Klageverfahrens zu tragen, eine Revision wurde vom OVG nicht zugelassen. Damit ist das Verfahren beendet, der Bebauungsplan gültig und auf dieser Basis kann eine Bebauung nun endlich stattfinden.
