Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Pflichtaufgabe für alle Kommunen in Deutschland. Hintergrund für diese Planung ist das Wärmeplanungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.
Für die Kommunen in Niedersachsen gilt dabei eine Sonderregelung auf Grundlage des Niedersächsischen Klimagesetzes. Demnach gilt die Wärmeplanungspflicht für alle Gemeinden, je nach Größe aber zu unterschiedlichen Fristen.
Die Samtgemeinde Bersenbrück hat sich vorzeitig auf den Weg gemacht, um in Zukunft gut aufgestellt zu sein.
und dann