Kindertagesstätten

Für die kommunalen Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Bersenbrück stellen wir als Träger auch das Personal ein. Für die Kitas in anderen Trägerschaften (wie bspw. in kirchlichen Trägerschaft oder in Trägerschaft der HpH) gilt diese Zuständigkeit bei der Personaleinstellung nicht.

Sie können sich auf der gemeinsamen Homepage der kommunalen Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Bersenbrück umfassend zu den verschiedenen Einrichtungen informieren.

>>  kita.sgbsb.de


Darüber hinaus können Sie hier eine Übersicht zu allen Kindertagesstätten in verschiedenen Trägerschaften auf dem Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück ansehen.