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5. April 2023   |   SGBSB

Regelungen beim Osterfeuer beachten

In diesem Jahr sind 47 Osterfeuer in der Samtgemeinde Bersenbrück angemeldet worden, zehn davon finden am Karsamstag statt, die anderen am Ostersonntag.

Das Abbrennen der Traditions- oder Brauchtumsfeuer ist zwischen 18 und 24 Uhr möglich, dabei ist ein auseichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

Wichtig ist zudem, dass rechtzeitig vor dem Anzünden die Holz- und Reisigstapel umgelagert werden. Das ermöglicht Vögeln und Kleintieren, die dort Unterschlupf gefunden haben, die rechtzeitige Flucht vor dem Abbrennen.

Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes achten auf die Einhaltung der Regeln und führen Kontrollen durch.

Folgend eine Liste mit den angemeldeten Osterfeuern.

Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück