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4. Juli 2022   |   SGBSB

Kinderreisepässe rechtzeitig beantragen mit aktuellem Foto

Kürzere Gültigkeitsdauer erfordert rechtzeitige Planung

Seit Januar 2021 gibt es nach einer entsprechenden Gesetzesänderung neue Gültigkeitszeiten für Kinderreisepässe. Diese müssen mittlerweile für Kinder bis zwölf Jahren jährlich beantragt werden. Das erfordert eine rechtzeitige Planung vor Reisebeginn und kommt für manche Eltern überraschend, die noch an die alte Gültigkeitsdauer von sechs Jahren gewohnt waren.

Für viele Familien beginnt mit den Sommerferien auch die Urlaubs- und Reisezeit. Personalausweise oder Reisepässe für Erwachsene und Kinder gehören dann zu den wichtigsten Reiseunterlagen. Für Reisen ins Ausland sind sie unerlässlich. Welche Dokumente in den verschiedenen Ländern erforderlich sind, kann man unter www.auswaertiges-amt.de schnell und aktuell erfahren.

In Niedersachsen beginnen die Ferien am 14. Juli. Jetzt ist also höchste Zeit, die Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen zu überprüfen. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen weisen darauf hin, dass die Bearbeitungszeit für Ausweise und Pässe in der Regel zwei bis drei Wochen dauert. Sollten besonders viele Reisedokumente beantragt werden, kann auch die Bearbeitungszeit steigen.

Die Verlängerung von Kinderreisepässen ist seit dem 1. Januar 2021 generell nur noch um ein Jahr möglich und maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs.

Die kürzere Gültigkeit soll mehr Sicherheit und weniger Fälschungsrisiken bringen. Eltern sollen daher jährlich die Identität ihrer Kinder nachweisen.

Wichtig ist dabei, dass die Bearbeitungszeit noch in die laufende Gültigkeit eines Dokumentes fallen muss. Das funktioniert beispielsweise nicht, wenn ein Kinderreisepass erst in der Woche vor dem Gültigkeitsende im Rathaus eingereicht wird.

Wichtig ist auch, dass bei der jährlich notwenigen Beantragung jedes Mal ein aktuelles Lichtbild des Kindes mitgebracht wird.

Für die Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden und bis dato eine Gültigkeit von sechs Jahren hatten, ändert sich diese Frist gleichfalls auf je ein Jahr, wenn eine Aktualisierung – etwa mit einem neuen Lichtbild – erforderlich wird. Es gibt keine Ausnahme- oder Übergangsregelung.

Die Verlängerung eines Kinderreisepasses um ein weiteres Jahr durch einen Verlängerungsaufkleber ist weiterhin möglich. Dies kann auch mehrere Jahre hintereinander erfolgen, solange es dafür ausreichend freie Seiten im Kinderreisepass gibt.

Personen jeden Alters mit deutscher Staatsangehörigkeit können zudem einen Personalausweis beantragen, das gilt auch für Kinder ab der Geburt. Unter 16-Jährige werden bei der Antragstellung von den Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitet, die auch stellvertretend die Antragsstellung übernehmen. Empfohlen wird dies aber erst, wenn Kinder sich äußerlich nicht mehr so stark verändern, also etwa ab dem neunten oder zehnten Lebensjahr.

Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück