Sie haben Interesse an einem Bauplatz in Bersenbrück? Im Bereich „Woltruper Wiesen III B“ stehen aktuell 10 Bauplätze im Rotkleeweg und 2 Bauplätze im Lupinenweg zur Größe von ca. 520 m² bis 815 m² zur Verfügung.
Der Verkaufspreis beträgt für diese Eigenheimgrundstücke 79,80 Euro/m² (voll erschlossen). Hinzu kommen die Baukostenzuschüsse für Schmutz- u. Niederschlagswasser. Zu diesen Kanalausbaukosten ist die Stadt Bersenbrück bereits vom Wasserverband Bersenbrück herangezogen worden und in Vorleistung getreten. Der Betrag richtet sich je nach Grundstücksgröße zwischen 3.000,00 € bis 5.000,00 €. Des Weiteren fallen Kosten und Gebühren für Hausanschlüsse der Versorgungsträger, Grunderwerbssteuer, Notar usw. an.
Die Baugrundstücke sind erschlossen und nach der Beurkundung des Kaufvertrages und der Bauanzeige beim Landkreis Osnabrück bzw. einer Baugenehmigung kann kurzfristig mit einer Bebauung der Grundstücke begonnen werden.
Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt nach der „Auswahl- u. Vergaberichtlinie für neue Baugebiete in der Stadt Bersenbrück“, welche der Stadtrat in seiner Sitzung am 08.12.2020 beschlossen hat.
Den Bewerberbogen finden Sie im untenstehenden Link. Das Bewerberverfahren wird bis einschließlich zum 25. August 2025 andauern. Später eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Den Abwägungs- u. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 B „Woltruper Wiesen III B“ hat der Rat der Stadt Bersenbrück bereits im September 2022 gefasst. Die Satzung ist im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück veröffentlicht worden und damit ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Die seinerzeit erhobene Klage eines Anliegers, diesen B-Plan für unwirksam zu erklären, ist durch das Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg vor wenigen Wochen abgelehnt worden. Eine Revision ist nicht zugelassen. Der Bebauungsplan Nr. 107 B für das Wohnbaugebiet „Woltruper Wiesen III B“ bleibt also in seiner bestehenden Form endgültig rechtsverbindlich.
Der B-Plan Nr. 107 B setzt fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind und enthält u. a. folgende Festsetzungen:
A. Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung)
B. Maß der baulichen Nutzung (Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe der baulichen Anlagen, Zahl der Vollgeschosse)
C. Überbaubare Grundstücksfläche (Baulinien, Baugrenzen)
D. Örtliche Verkehrsflächen
Die ausführlichen Festsetzungen finden Sie im unten aufgeführten Link.
Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an:
Stadt Bersenbrück Markt 6
49593 Bersenbrück
Telefon (05439) 60294-660
stadtverwaltung@bersenbrueck.de
Richtlinie – Auswahl- u. Vergaberichtlinie für neue Baugebiete in der Stadt Bersenbrück