Hinweiskarte Starkregengefahren für Niedersachsen veröffentlicht
Starkregenereignisse werden häufiger. Es handelt sich dabei um lokal begrenzt auftretende und außergewöhnlich starke Regenereignisse in kurzem Zeitraum.
Zum Vergleich:
- Üblicher Landregen: 0,5 Liter pro m² in 1 Stunde
- Dauerregen: mehr als 50 Liter pro m² in 24 Stunden
- Starkregen: mehr als 20 Liter pro m² in 1 Stunde
Starkregen ist schwer vorhersagbar und tritt meist plötzlich und unvermittelt auf. Die Folge sind zum einen Rückstau aus der öffentlichen Abwasserkanalisation, zum anderen ein unkontrollierter Oberflächenabfluss von Wassermassen. Unterhalb der Rückstauebene liegende Gebäudeteile (z.B. Keller) werden sodann eingestaut, öffentliche und private Flächen überflutet.
Hinweiskarte Starkregengefahren wird für Niedersachsen veröffentlicht
Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie hat auf dem Webportal des Bundes https://geoportal.de/Themen/Klima_und_Wetter/1_Starkregen.html die Hinweiskarte Starkregengefahren in Niedersachsen veröffentlicht.
Auf der Karte können sich die berechneten Überflutungen von zwei unterschiedlichen Niederschlagsereignissen, einmal von einem Starkregenindex 7 und einem Ereignis mit 100 mm in einer Stunde, das entspricht zehn 10 Liter Eimern auf einem Quadratmeter nachvollzogen werden. Neben den Wassertiefen können auch Informationen zu den Fließgeschwindigkeiten gebäudescharf abgerufen werden.
In den häufig gestellten Fragen (FAQ) der Hinweiskarte Starkregengefahren über den Link des Geodatenzentrums https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/dokumentation/deu/hwk_srg_FAQ.pdf oder über eine Google Suche mit den Stichworten „FAQ Hinweiskarte“ abrufbar, können weitere Informationen zu der Hinweiskarte abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Thema Starkregengefahren und was man als Betroffene bzw. Betroffener unternehmen kann, ist über die Internetseite des Umweltministeriums https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/wasser/hochwasser_kustenschutz/starkregen/starkregen-233672.html abrufbar. Wie mein Gebäude aufgestellt ist, kann mit der Check-Liste der Verbraucherzentrale geprüft werden https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/mediabig/1154881A.pdf.
Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe und es gilt, dass die Vermeidung oder Verminderung von Schäden durch Starkregenereignisse sowohl Aufgabe der Kommunale als auch jedes Einzelnen ist.