Online-Regionalakademie Osnabrück am Dienstag, 22. Oktober um 19 Uhr
Die Bundesregierung verzichtet angesichts der Bauernproteste auf die Vorschrift, dass Agrarsubventionsempfänger 4 Prozent ihrer Ackerfläche der Natur überlassen müssen. Deutschland werde diese von der EU gestattete Ausnahmemöglichkeit nutzen, sagt das Landwirtschaftsministerium. Damit müssen Bauern für die wichtigste Subventionsart, die EU-Direktzahlungen, in diesem Jahr kein Land für Brachen, Blühstreifen oder Bäume zur Verfügung stellen.
Die EU hatte die „nicht produktiven“ Flächen ursprünglich ab 2023 vorgeschrieben, weil sie Rückzugsräume zum Beispiel für vom Aussterben bedrohte Tierarten wie das Rebhuhn sind. Zudem dienen sie als Puffer, die Pestizid-Abdrift von den Feldern verhindern, und wirken sich positiv auf die Bodenfruchtbarkeit aus. Doch wegen der Sorgen über zu hohe Getreidepreise infolge des Ukraine-Kriegs wurde das Inkrafttreten der Vorschrift 2023 verschoben. Nach den jüngsten Bauernprotesten ermöglichte die EU den Mitgliedstaaten, auf die Regel auch 2024 zu verzichten.
Zunehmend interessieren sich Landwirte für die Bereitstellung von Flächen für PV- und Windkraft-Anlagen, zur Gewinnung erneuerbarer Energie und als lukrative Einkommensquelle.
Unsere Experten:
Dr. Holger Hennies
Präsident, Landvolk Niedersachsen und Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes
Dr. Matthias Schreiber
2. Vorsitzender des Umweltforums Osnabrück
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Text: Online-Regionalaklademie
Foto: ORA V38