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25. Januar 2023   |   SGBSB

Samtgemeinde Bersenbrück sucht Schöffen für Amtszeit ab 2024

Bewerbungen und Wahl bis 17. Februar

Die Samtgemeinde Bersenbrück sucht aktuell Bürgerinnen und Bürger, die sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffen interessieren. Bewerbung und Wahl erfolgen zeitnah in diesem Frühling, die fünfjährige Amtszeit der schließlich gewählten Schöffen beginnt allerdings erst 2024.

Was machen eigentlich Schöffen?

Sie nehmen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Strafverfahren teil und bringen ihre Lebenserfahrung und ihre sozialen Kompetenzen mit ein in die gemeinsame Urteilsfindung mit Berufsrichtern. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, die persönliche Reife, Menschenkenntnis und die Bereitschaft zum Zuhören und zur Kommunikation erfordert. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht.

Schöffen aus den vier Nordkreis-Samtgemeinden können ihre ehrenamtliche Tätigkeit je nach Bedarf sowohl am Amtsgericht Bersenbrück wie auch am Landgericht Osnabrück ausüben.

Wer darf Schöffe oder Schöffin werden?

Interessierte Bewerber beiderlei Geschlechts sollten in ihrer Amtsperiode zwischen mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Nach der Bewerbung in den jeweiligen Samtgemeinden entscheiden die Samtgemeinderäte, welche Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Bersenbrück vorgeschlagen werden. Dieser Ausschuss wählt dann in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen.

Juristische Vorkenntnisse sind für das Ehrenamt als Schöffe oder Schöffin nicht erforderlich, allerdings sollten Zeit und Bereitschaft mitgebracht werden, sich für die Gestaltung und Mitwirkung an der verantwortungsvollen Aufgabe der Rechts-Mitsprache weiterzubilden.

Bewerbungen zur Wahl von Jugendschöffen werden separat vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises angenommen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.

Wer ist von der Bewerbung ausgeschlossen?

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wo kann man sich bewerben?

Weitere Informationen zur Bewerbung für das Schöffenamt gibt es bei Jörg Siesenis, Telefon: 05439/ 962 350, Mail: siesenis@bersenbrueck.de

Die Bewerbungsfristen für das Schöffenamt gelten ab sofort und enden am 17. Februar.

Grundsätzliche Informationen zum Schöffenamt gibt es außerdem unter www.schoeffenwahl.de .

Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück

Bewerbungsformular Schöffenwahl: PariJus gGmbH