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11. April 2022   |   SGBSB

Regelungen beim Osterfeuer beachten

In diesem Jahr sind 56 Osterfeuer in der Samtgemeinde Bersenbrück angemeldet worden, die meisten finden am Ostersonntag statt, einige auch am Karsamstag.

Das Abbrennen der Traditions- oder Brauchtumsfeuer ist zwischen 18 und 24 Uhr möglich, ein auseichender Sicherheitsabstand ist einzuhalten.

Wichtig ist auch das rechtzeitige Umlagern des Holz- und Reisigstapels, um Vögel und andere Kleintiere vor dem Abbrennen zu vertreiben.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes achten auf die Einhaltung der Regeln und führen Kontrollen durch.

Folgend eine Liste mit den angemeldeten Osterfeuern.

Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück