Regelungen beim Osterfeuer beachten – Kostenlose Anlieferung von Grünabfall bei der AWIGO
Beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Bersenbrück können ab sofort Osterfeuer angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt online über Open R@thaus. Beim Abbrennen von Osterfeuern zwischen dem 30. und 31. März müssen rechtliche Regelungen unbedingt beachten werden.
Für das Abbrennen von Osterfeuern gelten die Regelungen der „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ oder „Allgemeine Verfügungen“. Demnach ist das Abbrennen von Osterfeuern in Bersenbrück sowohl am Ostersamstag als auch am Ostersonntag in der Zeit von 18 bis 24 Uhr erlaubt.
Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Organisation, eine Glaubensgemeinschaft oder auch andere, größeren Gemeinschaften im Rahmen der Brauchtumspflege das Osterfeuer ausrichtet und das Feuer als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Aus diesem Grund werden Mitarbeitende des Ordnungsamtes auch in diesem Jahr konsequent auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten. Demnach sind private Osterfeuer nicht erlaubt. Alle Osterfeuer müssen bis spätestens 15. März online angemeldet werden: https://openrathaus.bersenbrueck.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3560/show .
Vor dem Osterfest wird eine Liste aller angezeigten Osterfeuer auf der Homepage der Samtgemeinde veröffentlicht.
Wichtig ist auch das zeitnahe Umlagern des Holz- und Reisigstapels vor dem Anzünden, um Vögeln und anderen Kleintieren die rechtzeitige Flucht zu ermöglichen.
In den Osterfeuern dürfen keinerlei Abfälle verbrannt werden, auch keine Grünabfälle aus Gärten. Auf eine kostenlose und vor allem umweltschonende Variante zur Entsorgung von Grünabfall aus dem heimischen Garten weist die AWIGO hin, die Grünplätze sind ab März wieder viermal pro Woche geöffnet.
Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück