Im Zuge der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen 2026 sind bei der Samtgemeindeverwaltung Bersenbrück zwei Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Wahlunterlagen festgestellt worden.
Die Samtgemeinde informiert die Öffentlichkeit hierüber frühzeitig und transparent und hat bereits Maßnahmen ergriffen, um einen ordnungsgemäßen und rechtssicheren Ablauf der Wahl sicherzustellen.
Fehler auf einem Stimmzettel
Auf dem Stimmzettel für die Wahl des Samtgemeinderates war im Wahlbereich 1 – Alfhausen, Ankum, Eggermühlen und Kettenkamp beim Wahlbewerber Werner Lager ein falscher Wohnort angegeben. Statt Kettenkamp war Ankum als Wohnort aufgeführt.
Der Fehler wurde durch die Samtgemeindeverwaltung festgestellt. Die fehlerhaften Stimmzettel werden nun durch korrigierte Stimmzettel ersetzt. Für den weiteren Wahlprozess werden ausschließlich die korrigierten Stimmzettel verwendet.
Mehrfachversand von Briefwahlunterlagen
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Bearbeitung der Briefwahlanträge ein technischer Fehler festgestellt. In insgesamt 288 Fällen wurden Briefwahlunterlagen beziehungsweise Wahlscheine mehrfach erstellt und an Wahlberechtigte versandt bzw. herausgegeben. Rund 4.000 Briefwahlanträge sind bislang bei der Samtgemeindeverwaltung eingegangen.
Um sicherzustellen, dass jede Stimme eindeutig und ordnungsgemäß berücksichtigt werden kann, werden die ursprünglich ausgestellten Wahlscheine der betroffenen 288 Wahlberechtigten für ungültig erklärt. Durch den ungültigen Wahlschein verlieren gleichzeitig auch die übersandten Stimmzettel ihre Gültigkeit.
Die betroffenen Wahlberechtigten erhalten in diesen Tagen von der Samtgemeindeverwaltung schriftliche Informationen mit neuen Briefwahlunterlagen inkl. eines neuen, gültigen Wahlscheins mit neuer Wahlscheinnummer.
Die Samtgemeinde bittet die betroffenen Wahlberechtigten ausdrücklich darum, ausschließlich die neu übersandten Wahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel) zu verwenden. Die ursprünglich übersandten Unterlagen sollen, sofern noch vorhanden, bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Sollte eine Wahl bereits mit den ursprünglich übersandten Unterlagen erfolgt sein, werden die Betroffenen gebeten, ihre Wahl mit den neuen Unterlagen zu wiederholen. Eine doppelte Stimmzählung erfolgt nicht und kann ausgeschlossen werden. Für die Auszählung und Berücksichtigung der Stimmen sind ausschließlich die mit dem neuen Wahlschein übersandten Wahlunterlagen maßgeblich.
Wahl bleibt ordnungsgemäß gewährleistet
Die festgestellten Sachverhalte und Lösungswege wurden sowohl mit der zuständigen Kreiswahlleitung als auch über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund mit dem Landeswahlleiter abgestimmt.
Die festgestellten Fehler berühren nicht die Gültigkeit der Kommunalwahl. Durch die nun eingeleiteten Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Stimmabgabe und spätere Auszählung ordnungsgemäß erfolgen können.
„Wir bedauern die entstandenen Fehler und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten ausdrücklich. Gleichzeitig ist es uns wichtig, offen und transparent über die Vorgänge zu informieren. Entscheidend ist, dass die Fehler erkannt wurden und wir unmittelbar Maßnahmen ergriffen haben, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherzustellen“, erklärt Samtgemeindewahlleiter Michael Klumpe.
Die Samtgemeinde hat die Vorgänge zum Anlass genommen, die bereits bestehenden Kontrollmaßnahmen zu erweitern und die Angaben auf sämtlichen Stimmzetteln erneut mehrfach kontrollieren zu lassen.
Für Fragen oder Hinweisen steht das Wahlbüro der Samtgemeinde Bersenbrück unter Telefon 05439/962-600 sowie E-Mail wahlen@bersenbrueck.de zur Verfügung.
Die Samtgemeinde bittet alle Wahlberechtigten um Verständnis für die entstandenen Unannehmlichkeiten und versichert, alles Erforderliche zu unternehmen, damit die Kommunalwahlen 2026 ordnungsgemäß, sicher und rechtssicher durchgeführt werden.
Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück
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