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31. März 2026   |   SGBSB

Kommunale Wärmeplanung in der Samtgemeinde Bersenbrück

Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Pflichtaufgabe für alle Kommunen in Deutschland und ein übergreifendes Planungsinstrument für die Gemeindegebiete hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040.

Die kommunale Wärmeplanung schafft keine unmittelbaren Pflichten – weder für Bürgerinnen und Bürger noch für Kommunen oder Energieversorgungsunternehmen. Vielmehr geht es hierbei um eine grundsätzlich strategische Planung.

Hintergrund für diese Planung ist das Wärmeplanungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.

Die Samtgemeinde Bersenbrück hat sich rechtzeitig auf den Weg gemacht, um in Zukunft gut aufgestellt zu sein. Dafür wurde ein Planungsbüro beauftragt, welches die vorhandenen Wärmebedarfe sowie Potentiale zur Wärmeerzeugung in den Mitgliedsgemeinden ermittelt hat. Weiterhin hat das Planungsbüro Perspektiven für mögliche und erforderliche Entwicklungen in der Wärmeversorgung erstellt und Maßnahmen vorgeschlagen, um die Wärmewende anzuschieben.

Die sieben Mitgliedsgemeinden wurden in den vergangenen Wochen durch die Klimaschutzmanagerin Tanja Kalmlage über die Ergebnisse des Planungsbüros informiert.

Fakten zur kommunalen Wärmeplanung, ein Zeitplan für das Wärmeplanungsgesetz, die Ergebnisse des Planungsbüros sowie weitere Infos zum Thema für Bürgerinnen und Bürger sind unter diesem Link gebündelt: Kommunale Wärmeplanung in der Samtgemeinde Bersenbrück – Samtgemeinde Bersenbrück .

Unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung gibt es auf der Homepage der Samtgemeinde auch Tipps und Hinweise für privates, nachhaltiges Bauen: https://sgbsb.de/bauen/nachhaltiges-bauen/

Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück