Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Pflichtaufgabe für alle Kommunen in Deutschland. Hintergrund für diese Planung ist das Wärmeplanungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.
Für die Kommunen in Niedersachsen gilt dabei eine Sonderregelung auf Grundlage des Niedersächsischen Klimagesetzes. Demnach gilt die Wärmeplanungspflicht für alle Gemeinden, je nach Größe aber zu unterschiedlichen Fristen.
Die Samtgemeinde Bersenbrück hat sich vorzeitig auf den Weg gemacht, um in Zukunft gut aufgestellt zu sein.
Für die Planungen beauftragt die Samtgemeinde ein Planungsbüro, die Ergebnisse sollen bis Oktober dieses Jahres vorliegen. Die Planungsfinanzierung wird übrigens zu 90 Prozent mit Bundesmitteln der Kommunalrichtlinie gefördert, die restlichen zehn Prozent – rund 10.000 Euro – finanziert die Samtgemeinde.
Der Kommunale Wärmeplan ist ein übergreifendes Planungsinstrument für die Gemeindegebiete hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040. Dazu werden Daten über alten und neuen Gebäudebestand, über vorhandene Energieinfrastrukturen, über nachhaltige Wärmequellen wie Biomasse, Umweltwärme, Abwärme oder Solarthermie und anderes mehr erfasst.
Mit den Ergebnissen der Wärmeplanung soll dokumentiert werden, welche Art von übergreifender Versorgung wie Fernwärmenetze oder anderen Alternativen es in den sieben Mitgliedsgemeinden geben kann. Die Umsetzung erfolgt durch private oder externe Anbieter.
Für Hauseigentümer ändert sich mit der Erstellung eines Wärmeplans ohne weitere Vorgaben nichts. Verpflichtungen für Hauseigentümer gehen bereits jetzt aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor. Demnach ist für Neubauten bereits seit dem 01.01.2024 eine energieeffiziente Bauweise mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie vorgeschrieben.
In Altbauten oder Bestandsgebäude dagegen können bereits vorhandene Heizeinrichtungen bestehen bleiben, müssen allerdings bei Neuanschaffung durch energieeffizientere Modelle ersetzt, beziehungsweise um 65 % erneuerbarer Energie ergänzt werden. Hierbei gibt es verschiedene Übergangsregelungen, über die man sich individuell informieren sollte.
In Absprache mit dem Planungsbüro wird die Samtgemeinde auf ihrer Homepage eine Seite mit Informationen zur kommunalen Wärmeplanung einrichten und darüber auch immer wieder berichten.
Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück