Für die Gemeinde Kettenkamp ändert sich der Hebesatz für die Grundsteuer, teilt die Samtgemeinde Bersenbrück in Absprache mit der Gemeinde mit.
Demnach stimmte der Rat der Gemeinde Kettenkamp in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einer Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 270 v.H. auf 310 v.H. zu, die somit zu einer Erhöhung der Grundsteuer von knapp 15 Prozent führen wird.
Da diese Änderung rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, erhalten alle Grundstückseigentümer von bebauten oder unbebauten Wohngrundstücken in den nächsten Tagen einen neuen Grundsteuerbescheid, mit dem diese Änderung festgesetzt wird.
Der Beschluss war aus Sicht von Rat und Verwaltung dringend notwendig, da der mit der Grundsteuerreform festgesetzte Hebesatz im Vergleich zum Vorjahr zu deutlich geringeren Einnahmen im laufenden und in den kommenden Jahren in der Gemeinde geführt und die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Gemeinde stark gefährdet hätte. Der Beschluss fiel daher auch einstimmig aus, obwohl er eine jährliche Erhöhung – je nach Bewertung des Grundstückes – für Kettenkamps Grundstückseigentümer bedeutet.
In der Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass der Grund für die Änderung in der Korrektur von fehlerhaften und inzwischen korrigierten Messbeträgen durch das Finanzamt liegt. Da die Messbeträge die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind, hat sich in den ersten Monaten des Jahres herausgestellt, dass die nachträglichen Änderungen durch das Finanzamt zu deutlich geringeren Einnahmen bei der Gemeinde führen als dies zuvor prognostiziert wurde. Dieser Einnahmeausfall war für Kettenkamp so gravierend, dass eine Anpassung vorgenommen werden musste.
Text und Collage: Samtgemeinde Bersenbrück