Förderprogramme

Perspektive Innenstadt

Die Samtgemeinde Bersenbrück ist als Kommune in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ aufgenommen worden.

Aufgrund der Einwohnerzahl und Zuordnung in den Cluster 3 ist der Samtgemeinde Bersenbrück ein Budget in Höhe von 755.000,00 Euro für die Umsetzung von Einzelvorhaben nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der Covid-19-Pandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“) durch das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung reserviert worden.

Die Fördermittel sind in vier Cluster eingeteilt. Die Zuordnung zu einem Cluster richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune bzw. des Kommunalverbundes (gem. den Zahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) zum Stichtag 30.09.2020).

Der für die Bewilligung von Einzelvorhaben maßgebliche innerstädtische Bereich ergibt sich aus den Angaben und Darstellungen im gestellten Antrag für die beiden Grundzentren Bersenbrück und Ankum.

Laut der Informations- und Kommunikationspflichten der Verordnung (EU) ist festgeschrieben, dass bei geförderten Vorhaben die Öffentlichkeit darüber zu informieren ist, dass das Vorhaben aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und als „Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie“ gefördert wird.

Für jedes Einzelvorhaben nach der angegebenen Richtlinie ist ein eigener Antrag bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) als Bewilligungsbehörde gestellt worden.

Nähere Einzelheiten zu den geplanten Maßnahmen in der Stadt Bersenbrück und in der Gemeinde Ankum sind auf der jeweiligen Internetseite der Stadt Bersenbrück bzw. der Gemeinde Ankum beschrieben.