Das Wahrzeichen der Stadt Bersenbrück ist die im Jahre 1700 von der Äbtissin von Nyvenheim errichtete Klosterpforte. Dieses Bauwerk wird wegen seiner charakteristischen Eigenart in vielen Nachschlagwerken erwähnt, u.a. im Brockhaus. Es hat dem Kreis Bersenbrück die Vorlage zu seinem Wappen gegeben. Bis zu seiner Auflösung im Jahre 1972 durch die Verwaltungs‑ und Gebietsreform, führte der Landkreis Bersenbrück ( jetzt Landkreis Osnabrück ) die allerdings stark stilisierte Klosterpforte in Rot auf silbernem Grund.
Es war der einmütige Wunsch des Rates der Stadt Bersenbrück, aber auch derjenige der Bevölkerung, kein Wappen anzunehmen, das symbolisch nicht unmittelbar ansprach. Eine Reihe von Vorschlägen (Rad des Hochstiftes Osnabrück und Sparren der Grafen von Ravensberg, den Gründern Bersenbrücks), verfielen der einstimmigen Ablehnung, weil diese als reine Konstruktionen angesehen wurden. Sie sprachen das Gemüt der Bewohner nicht an. Die Befragung wurde ermöglicht, weil man die verschiedensten Entwürfe in der Presse der Bevölkerung nahe bringen konnte.
So entschloss sich der Rat dazu, die Klosterpforte als Symbol zu wählen. Sie wurde in der Wappenzeichnung zwar vereinfacht, aber doch in der breiten, gestreckten Form belassen, die dieses Bauwerk in Wirklichkeit besitzt. Schon dadurch unterscheidet sich die gleiche Wappendarstellung deutlich von derjenigen des ehemaligen Landkreises. Um zu einer weiteren starken Unterscheidung zu kommen, wurden die Farben ausgewechselt. Die Stadt zeigt also die Klosterpforte in Silber auf rotem Grund. Um aber jede Verwechslung unmöglich zu machen, wurde das Wappenschild in zwei Felder geteilt und in Verbindung mit dem Ortsnamen ein Brückensymbol beigefügt, das die untere Hälfte des Schildes einnimmt. Auch dieses Symbol ist in Silber auf rotem Grund gehalten.