Kategorien
14. Juli 2026   |   SGBSB

Wahlausschuss der Samtgemeinde Bersenbrück leitet Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue ein

Bei der anstehenden Kommunalwahl am 13. September steht auch das Amt des Bürgermeisters der Samtgemeinde Bersenbrück zur Wahl. Der Sachstand der Vorprüfung der rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge war Gegenstand der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 9. Juli. Zur vertieften Prüfung wurde im Fall eines Kandidaten ein Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue eingeleitet.

Aufgabe des Wahlausschusses

Jede in der Samtgemeinde vertretene Gruppe oder Partei hatte im Vorfeld Personen für den Wahlausschuss vorgeschlagen. Aus den Vorschlägen berief die Samtgemeindewahlleitung im Vorfeld die sechs Wahlausschussmitglieder neben dem Samtgemeindewahlleiter als Vorsitzenden. Diese waren in der Sitzung anwesend und wurden zur Verschwiegenheit und zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes verpflichtet.

Der Ausschuss entscheidet unter anderem über die Wahlzulassung der drei Kandidaten Michael Wernke als Wahlvorschlag der CDU, Adrian Maxhuni als Wahlvorschlag der AfD und Detert Brummer-Bange als Einzelwahlvorschlag. Gegenstand der Sitzung war zunächst der Sachstand über die Vorprüfung dieser Wahlvorschläge. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss zu einem späteren Zeitpunkt.

Samtgemeindebürgermeister muss verfassungstreu sein

Als Samtgemeindebürgermeister und Hauptverwaltungsbeamter ist man verpflichtet, für das Grundgesetz und die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einzutreten. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für jede Person, die für das Amt des Bürgermeisters kandidieren möchte und im Falle einer erfolgreichen Wahl zum Beamten ernannt wird.

Ist der Wahlausschuss der Ansicht, dass es bei einem Bewerber berechtigte Zweifel an dieser Voraussetzung der Verfassungstreue gibt, kann er bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde ein Prüfverfahren nach Paragraph 45 d Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes zur Überprüfung der Verfassungstreue einleiten.

Durch eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes im April 2026 hat die niedersächsische Landesregierung den Kommunen mit diesem Paragraphen landesweit die Möglichkeit für ein umfangreicheres Prüfverfahren als bisher gegeben.

Mögliche Anhaltspunkte gegen Verfassungstreue

Beim Bewerber Adrian Maxhuni hat der Wahlausschuss nun tatsächliche Anhaltspunkte mehrheitlich festgestellt, die möglicherweise gegen eine Verfassungstreue sprechen könnten. Dies tatsächlichen Anhaltspunkte resultieren entsprechend der Vorgaben der Landeswahlleitung unter anderem aus einem Partei- oder Funktionsamt oberhalb der Lokal- oder Kreisebene in einer Partei, die als Beobachtungsobjekt nach § 6 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes eingestuft ist (gesicherte tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen).

Prüfung durch die Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Osnabrück prüft nun die Verfassungstreue Maxhunis und kann dazu auch den Verfassungsschutz um Auskunft bitten. Der Prüfbericht geht anschließend wieder zurück an den Wahlausschuss in der Samtgemeinde. Dieser entscheidet dann final über die Zulassung der drei Wahlvorschläge.

Text und Kollage: Samtgemeinde Bersenbrück