Kategorien
9. Juli 2024   |   SGBSB

Förderprogramm für Investitionen kleiner Kultureinrichtungen

Antragstellung bis spätestens 15. September 2024 möglich

Ist die Ausstellungstechnik veraltet? Sind die alten Fenster Energiefresser und neue müssen her? Ist die Saalbestuhlung uralt und nicht mehr zumutbar? Oftmals fehlt kleineren Kultureinrichtungen für dringende Investitionen das Geld. Das auch in diesem Jahr wieder aufgelegte Förderprogramm will helfen. Denn: Ob Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen – der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) vergibt erneut Zuschüsse des Landes Niedersachsen zur Förderung von Investitionen kleiner Kultureinrichtungen in der Region. Antragsfrist ist der 15. September 2024.

Gefördert werden kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Stadt und Landkreis Osnabrück, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören beispielsweise Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater ebenso wie nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen oder Musikzentren. Im Antrag müssen sowohl die Notwendigkeit als auch der Umfang der geplanten Maßnahme nachvollziehbar dargelegt werden; das gilt auch für den nachhaltigen Nutzen.


Der LVO fördert bauliche Investitionen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, ferner Anschaffungen einschließlich digitaler Infrastruktur oder Veranstaltungstechnik. Sie sollen u. a. zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität sowie der Aufenthaltsqualität beitragen. So erhielt im letztjährigen Programm beispielsweise die Theaterwerkstatt Quakenbrück einen Zuschuss zur Anschaffung neuer Scheinwerfer, die Kunstschule Bad Essen konnte ihren Sitz, den alten Bahnhof Bad Essen, sanieren; der Heimatverein Gesmold nutzte das Investitionsprogramm zum Einbau energiesparender LED-Leuchten.

Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von 1.000 Euro bis zu 25.000 Euro. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben. Ehrenamtliches Engagement kann als fiktive Ausgabe einberechnet werden; Näheres regeln die Förderrichtlinien.

Anträge können bis spätestens 15. September 2024 beim Landschaftsverband Osnabrücker Land eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare zum Herunterladen sind auf der Website des Landschaftsverbandes zu finden: https://www.lvosl.de/foerderprogramme/investitionsprogramm-des-landes-niedersachsen .

Bei Fragen wenden Sie sich an Nina Hauff (T 0541 600 585-12, hauff@lvosl.de ).

Text und Foto: Gabriele Janz/LVO