Das Wappen

Die Samtgemeinde Bersenbrück deckt sich flächenmäßig fast mit dem im Jahre 1817 gegründeten Amt Bersenbrück. Aus den Ämtern Bersenbrück, Fürstenau und Vörden sowie der Stadt Quakenbrück ist 1885 der Kreis Bersenbrück gebildet worden.

Die jetzige Samtgemeinde Bersenbrück besteht seit 1972 aus der Stadt Bersenbrück (Sitz der Samtgemeinde) und den Gemeinden Alfhausen, Ankum, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp und Rieste.

Die Verwaltung des alten Amtes Bersenbrück war in den Räumen des 1231 gegründeten und 1787 aufgelösten Zisterzienserinnen-Klosters Bersenbrück untergebracht.

Im Jahre 1700 ließ die Äbtissin von Nyvenheim eine Pforte als Zugang zu diesem Kloster, im Volksmund „Klosterpforte“ genannt, errichten.

Der Entwurf des Wappens der Samtgemeinde Bersenbrück bezieht sich einerseits auf diese Klosterpforte, die auch das Wahrzeichen des früheren Amtes Bersenbrück war und andererseits auf das bis in die fünfziger Jahre d. Jh. geführte Wappen des früheren Landkreises Bersenbrück, das diesem Entwurf fast gleich ist. Auf dieses Wappen wurde jetzt bei Schaffung des Wappens der Samtgemeinde zurückgegriffen. Eine direkte Ähnlichkeit mit dem Wappen der Stadt Bersenbrück oder mit dem vom Altkreis Bersenbrück zuletzt geführten Wappen (bis 1972) ist nicht gegeben.

Das Wappen versinnbildlicht in stilisierter Form die Klosterpforte mit der Andeutung eines Wappens über dem Tor der Pforte.

Unter der Pforte sind drei Wellen gezeichnet, die in der Mitte unterbrochen sind. Die dadurch entstandenen sechs Wellen deuten symbolisch auf die sechs Gemeinden hin, die mit der Stadt Bersenbrück die Samtgemeinde Bersenbrück bilden. Die wellenförmigen Linien weisen auf mehrere Seen und Flußläufe hin, die sich in der Samtgemeinde Bersenbrück befinden. Der bedeutendste Flußlauf ist die von Süden nach Norden fließende Hase, die auch gleichzeitig der Hauptvorfluter in der Samtgemeinde Bersenbrück ist.

Das Wappen wurde in der geschilderten Form vom Rat der Samtgemeinde Bersenbrück am 29. April 1982 beschlossen.