Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses in der Gemeinde (§ 8 Abs. 2 S. 1 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO))
Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses in der Gemeinde (§ 8 Abs. 2 S. 1 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO))