Allgemeinverfügung

10.04.2025  |   Samtgemeinde Bersenbrück

Am 01.05.2025 ist von 7.00 bis 22.00 Uhr das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen (Glasflaschen, Trinkgläser und sonstige Behältnisse aus Glas) auf der Fahrbahn der Kreisstraße 162 – Kettenkamper Weg/Ankumer Straße – (im Folgenden K 162) sowie dem direkt anliegenden Radweg zwischen den Gemeinden Ankum und Kettenkamp untersagt.

Verbot von Glasgetränkebehältnissen nach § 11 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)