Lärmaktionspläne

Mit der Richtlinie 2002/49/EG4 des europäischen Parlaments (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziel ist dort die Verhinderung, Minderung und Lärmvorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.

Für die Lärmkarten sind nur Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr (8.200 Kfz/Tag) untersucht worden. Für die Samtgemeinde Bersenbrück sind nur die Autobahn A 1 in der Mitgliedsgemeinde Rieste, die Bundesstraße B 68 in den Mitgliedsgemeinde Alfhausen und Stadt Bersenbrück und die Bundesstraße B 214 in den Mitgliedsgemeinden Ankum und Stadt Bersenbrück relevant.

Die Lärmkarten wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Internet veröffentlicht:

Lärmkarten Lden 2022

Lärmkarten Lnight 2022