Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Samtgemeinde Bersenbrück ist bemüht, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sgbsb.de bzw. www.bersenbrueck.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist in Teilen, aber noch nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
    Begründung:
    Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen oftmals nicht barrierefrei vor. Bei neu hinzukommenden Dokumenten sind wir bemüht, diese auch barrierearm anzubieten.
  • In den Webauftritt eingebundene Video- und und Audio-Elemente
    Begründung:
    Die Bereitstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nicht realisiert werden.
  • einige Inhalte der Website
    Begründung:
    Der Einsatz einfacher Sprache ist bei den sehr umfangreichen und teilweise fachspezifischen Inhalten nicht immer möglich. An mehreren Stellen werden bildliche Darstellungen (wie z.B. Übersichtspläne und Karten) verwendet. Diese sind nicht vollständig barrierefrei darstellbar.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben Hinweise und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit für uns? Dann wenden Sie sich gerne an uns:

Samtgemeinde Bersenbrück

Lindenstraße 2

49593 Bersenbrück

Telefon: 05439/962-0

E-Mail: info@bersenbrueck.de

Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass dieser Webauftritt einer unzureichenden barrierefreien Gestaltung unterliegt und Ihnen obige Ansprechpartner nicht weiterhelfen konnten, können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.04.2022 erstellt.