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Wahlhelfende für Kommunalwahl gesucht – jetzt bewerben in der Samtgemeinde Bersenbrück

Wer gerne als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 13. September ehrenamtlich tätig sein möchte, kann sich schon jetzt bei der Samtgemeinde Bersenbrück bewerben.

Am 13. September ist Kommunalwahl in Niedersachen und somit auch in der Samtgemeinde Bersenbrück. Das dauert zwar noch fünf Monate, aber schon jetzt kann man sich als ehrenamtliche Wahlhelferin oder ehrenamtlicher Wahlhelfer bewerben.

Wahlhelfende bilden die Wahlvorstände und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in den insgesamt 51 Wahllokalen der sieben Mitgliedsgemeinden. Pro Wahllokal werden acht Helferinnen und Helfer eingesetzt. Die Wahlvorstände werden von den Gemeindebehörden berufen und vor dem Wahltag zentral in der Verwaltung der Samtgemeinde für diese Aufgabe geschult.

Um als Wahlhelfer oder Wahlhelferin tätig zu werden, muss man selber das Wahlrecht besitzen. Im Fall der Kommunalwahl heißt das, man muss mindestens 16 Jahre alt und Deutscher oder EU-Bürger sein. Außerdem muss man seit mindestens drei Monaten in der Samtgemeinde Bersenbrück gemeldet sein.

Die Aufgaben der Wahlhelfer-Teams sind unter anderem:

Der Wahltag beginnt mit dem Vorbereiten des Wahllokals, das anschließend von 8 bis 18 Uhr geöffnet ist, die Wahlhelfenden werden dabei in zwei Schichten eingeteilt. Bei der abendlichen Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr beteiligen sich die Wahlvorstände aus beiden Schichten.

Als Aufwandsentschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlhelfenden je 50 Euro.

Vermutlich können sie das auch zwei Wochen später am 27. September noch einmal bekommen. An diesem Tag würde die Stichwahl für die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen der Kommunalwahl stattfinden, die aber jeweils nicht mehr nicht mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erringen konnten. Auch dafür werden Wahlhelfende gebraucht.

Bei der Kommunalwahl am 13. September müssen verschiedene Wahlzettel ausgefüllt werden – fünf insgesamt. So wird der Landrat oder die Landrätin für den Landkreis Osnabrück gewählt und dafür auch der Kreistag. Außerdem wird der Samtgemeindebürgermeister gewählt, der Samtgemeinderat und der Rat der jeweiligen Mitgliedsgemeinden.

Abhängig von den Ergebnissen der Kommunalwahl kann es für das Landratsamt sowie für das des Samtgemeindebürgermeisters dann zwei Wochen später zur Stichwahl kommen. Dann gäbe es maximal zwei Wahlzettel.

Interessierte können sich online direkt über die Homepage der Samtgemeinde Bersenbrück bewerben: Bewerbung ehrenamtlicher Wahlhelfer*innen [online möglich] – Serviceportal Samtgemeinde Bersenbrück. Die Samtgemeinde freut sich über jede Unterstützung bei der Kommunalwahl.

Text und Foto: Samtgemeinde Bersenbrück

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