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Wahlausschuss der Samtgemeinde Bersenbrück lässt drei Wahlvorschläge zu

Der Wahlausschuss der Samtgemeinde Bersenbrück lässt drei Wahlbewerber für die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters am 13. September zu.

Bei der anstehenden Kommunalwahl am 13. September steht auch das Amt des Bürgermeisters der Samtgemeinde Bersenbrück zur Wahl. Dafür gibt es drei Bewerbungen: Michael Wernke als Wahlvorschlag der CDU, Adrian Maxhuni als Wahlvorschlag der AfD und Detert Brummer-Bange als Einzelwahlvorschlag.

Auf der ersten öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 9. Juli war erst einmal der Sachstand der Vorprüfung der drei Wahlvorschläge Gegenstand. Außerdem wurde entschieden, dass vor der finalen Entscheidung für die Wahlvorschläge erst ein Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue eines Kandidaten durch die Kommunalaufsichtsbehörde eingeleitet werden sollte.

Der Paragraph 45 d Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) sieht dieses Prüfverfahren zwingend vor, wenn es bei einem Kandidaten Zweifel an dessen Verfassungstreue gibt. Bewerber für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Diese Voraussetzung besteht für einen Samtgemeindebürgermeister genauso wie für jeden anderen Beamten in Deutschland.

Im Fall des Bewerbers Adrian Maxhuni hat der Wahlausschuss tatsächliche Anhaltspunkte festgestellt, die gegen eine Verfassungstreue sprechen. Aus diesem Grund war der Wahlausschuss zur Einleitung eines Prüfverfahrens bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Osnabrück verpflichtet.

Von dort kam Anfang dieser Woche das Ergebnis der Überprüfung. Dies wurde den Mitgliedern des Wahlausschusses zur Kenntnis gegeben, teilte der stellvertretende Wahlleiter Andreas Schulte mit. In der vertieften Prüfung wurden sämtliche relevanten Erkenntnisse in ihrer Gesamtheit berücksichtigt und gewertet.

Zu diesen Erkenntnissen zählen neben Äußerungen Maxhunis in Sozialen Medien auch Presseberichte verschiedener Medien sowie die Tatsachen, dass er in den vergangenen Jahren in drei Organisationen (Junge Alternative für Deutschland (JA), Generation Deutschland (GD), AfD Niedersachen) tätig war, beziehungsweise ist und dabei herausragende Funktionen wahrgenommen hat. Die Kommunalaufsichtsbehörde bezieht sich dabei auf Hinweise des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, der die AfD Niedersachen als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ einstuft.

Die JA wurde vom Verfassungsschutz als Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eingestuft. Diese Einstufung hat das Verwaltungsgericht Hannover bestätigt. Adrian Maxhuni war Vorsitzender des JA Landesverbandes Niedersachsen bis zur Auflösung im Jahr 2025. Die GD wurde noch im gleichen Jahr als ihre Nachfolgerin auf Bundesebene gegründet. Adrian Maxhuni ist stellvertretender Vorsitzender.

Im Ergebnis empfahl die Kommunalaufsicht dem Wahlausschuss als Entscheidungsgremium die Anhörung des Bewerbers zu den gesammelten Erkenntnissen. Adrian Maxhuni hat am Tag der 3. Wahlausschusssitzung eine schriftliche Stellungnahme eingereicht, die auch von den Mitgliedern des Wahlausschusses eingesehen wurde.

Vor der finalen Abstimmung über die Wahlbewerbung Maxhunis gab es unterschiedlich positionierte Meinungsäußerungen der Wahlausschussmitglieder. Wahlleiter Schulte bündelte die Einschätzung der Wahlleitung hinsichtlich der Verfassungstreue Maxhunis schließlich in der Empfehlung an den Wahlausschuss, den Bewerber zur Wahl für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters zuzulassen.

Zwar gebe es gesammelte Erkenntnisse und Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten, aber keine so gravierenden Gründe, die gegen die Wahlzulassung Maxhunis sprechen würden. Demnach haben die Aussagen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes keine ausreichenden Erkenntnisse erbracht, um Maxhuni vom passiven Wahlrecht (Wählbarkeit einer Person) auszuschließen.

In diesem Fall ist abzuwägen, ob die Nichtzulassung eines Wahlvorschlages als äußerstes Mittel anzuwenden sei.

Der Wahlausschuss entschied schließlich mit vier Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung, den Wahlbewerber Adrian Maxhuni für die Wahl zum Samtgemeindebürgermeister am 13. September zuzulassen.

Für die Zulassung der Wahlbewerber Michael Wernke und Detert Brummer-Bange war die Zustimmung des Wahlausschusses jeweils einstimmig.

Text und Kollage: Samtgemeinde Bersenbrück

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