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Restmittel für Kulturförderung 2024 bis 15. März beantragen

Restmittel für Kulturförderung bis 15. März beim LVO beantragen.

Für die Kulturförderung 2024 vergibt der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) noch Restmittel. Kulturschaffende, die in der zweiten Jahreshälfte 2024 noch Projekte realisieren möchten, können bis zum 15. März 2024 Anträge an den LVO richten.

Das Gros der Mittel ist bereits vergeben. Restmittel stehen noch für die Sparten Regionalgeschichte, Museen, Heimatpflege, Niederdeutsch, Bildende Kunst, Literatur, Musik, Theater, Soziokultur und kulturelle Jugendbildung zur Verfügung.

Sie können z. B. beantragt werden für Projekte von Museen, Heimatvereinen, freien Theatern, Kunstvereinen oder auch von bildenden Künstler:innen oder von Musiker:innen.

Für Vorhaben in der ersten Jahreshälfte 2024 können keine Anträge mehr gestellt werden. Für solche, die erst in 2025 realisiert werden, gilt die Antragsfrist 15. September 2024. Die Antragstellung ist ausschließlich unter https://antrag.lvosl.de möglich.

Es wird empfohlen, bei Fragen zur Antragstellung Kontakt zur Geschäftsstelle des LVO aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind Gabriele Janz (T 0541/600585-14 oder janz@lvosl.de) und Nina Hauff (T 0541/600585-12 oder hauff@lvosl.de).

Text und Logo: LVO

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