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Landschaftsverband Osnabrücker Land: Fördermittel für 2023 beantragen

Die LVO-Vorstandsmitglieder Hermann Queckenstedt, Wolfgang Beckermann und Matthias Selle entscheiden über die Förderanträge.

Platzwechsel im Vorstand – über 270.000 Euro für Kulturprojekte vergeben

Drehgestelle, Bernerorgel, Morgenland, Leserampe, Kirchbergzauber, Haseglück und dazu ein künstlerisch gestalteter Aussichtsturm – diese höchst unterschiedlichen Begriffe stehen für die Vielfalt der Projekte, die der Landschaftsverband Osnabrücker Land (LVO) in diesem Jahr finanziell unterstützt. Die Entscheidung, ob ein Förderantrag bewilligt wird, fällt ein dreiköpfiger Vorstand, dem seit 1. November 2021 der Erste Stadtrat und Kulturdezernent der Stadt Osnabrück, Wolfgang Beckermann, vorsitzt.

Eine der Hauptaufgaben des LVO ist die Kultur- und Heimatpflege im Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück. Er erfüllt diese Aufgabe durch eigene kulturelle Projekte, aber vor allem durch die finanzielle Unterstützung kultureller Vorhaben ganz unterschiedlicher Einrichtungen, Künstler:innen oder gemeinnütziger UGs.


Insgesamt konnte der LVO im laufenden Jahr bereits aus Mitteln der VGH und des Landes Niedersachsen über 70 Projekte fördern, dabei standen ihm alles in allem ca. 270.00 Euro zur Verfügung, wie Vorsitzender Wolfgang Beckermann mitteilt. Dabei erhielten Kulturschaffende auf Antrag finanzielle Zuwendungen zwischen 700 und 15.000 Euro. Die Mittel gingen an bildende Künstler:innen und Musiker:innen, an soziokulturelle Einrichtungen, Museen, Heimatvereine, Kirchengemeinden, Theater und Umweltbildungszentren.

Neben ganz speziellen Vorhaben der Restaurierung und Reorganisation der Bernerorgel von 1887 in St. Johann in Osnabrück, der künstlerischen Gestaltung eines Aussichtsturms in Bad Essen oder einem integrativen Musical in Hasbergen fördert der LVO auch wiederkehrende Musikveranstaltungen wie das Morgenland Festival Osnabrück oder ein Improtheaterfestival in der Lagerhalle, kulturelle Projekte wie den Jugendmedienwettbewerb, Ausstellungen wie „I AM MILLI“ im Kunstraum hase29 in Osnabrück oder Niederdeutsch-Projekte wie die Produktion einer Plattdeutsch-CD mit dem Titel „Scharpbacket“. All diese Förderungen spiegeln bereits, wie vielfältig und lebendig die regionale Kulturszene ist, als deren wichtiger Partner sich der LVO versteht.


Vorsitzender Wolfgang Beckermann ist mit dem Ergebnis der diesjährigen Vorstandsentscheidungen sichtlich zufrieden: „Wir konnten sehr viele kulturelle Vorhaben in Stadt und Landkreis Osnabrück unterstützen und teilweise durch unsere Förderung erst möglich machen. Wir wissen, dass eine Zusage des LVO bei anderen Geldgebern ein gutes Signal und häufig ein ausschlaggebendes Argument sein kann, ebenfalls Mittel zu bewilligen.“ Der stellvertretende LVO-Vorsitzende, Kreisrat Matthias Selle, ergänzt: „Ich freue mich, dass dieses Jahr und auch in den Jahren zuvor viele Zuwendungen an Einrichtungen im Landkreisgebiet geflossen sind. Das zeigt uns, dass auch der ländliche Raum bei uns kulturell gut aufgestellt ist und zum Beispiel das Ehrenamt gestärkt wird.“ Hermann Queckenstedt als drittes Vorstandsmitglied und ehemaliger LVO-Geschäftsführer bestätigt diese Erfahrungen und sieht darin einen ausgesprochen positiven Fortgang: „Der LVO hat nicht zuletzt durch die Übernahme der regionalisierten Kulturförderung eine erstaunliche Entwicklung vollzogen. Diese spiegelt sich auch bei der Bearbeitung von Förderanträgen wider, z. B. durch die Einrichtung des Online-Antragsportals vor zwei Jahren.“


Alle drei Vorstandsmitglieder bedauern, dass auf Grund fehlender Mittel nicht immer alle Anträge in voller Höhe gefördert werden können. Das habe in den seltensten Fällen mit Qualität zu tun, erläutert Beckermann und ergänzt: „Wir versuchen stets, sensibel mit reduzierten Fördersummen umzugehen.“


Für 2022 sind bereits alle Fördermittel vergeben. Anträge für Projekte in 2023 können unter antrag.lvosl.de bis zum 15. September 2022 gestellt werden. Für Vorhaben, die deutlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 stattfinden, gibt es eine weitere Abgabefrist am 15. März 2023.


Es wird empfohlen, bei Fragen zur Antragstellung Kontakt zur Geschäftsstelle des LVO aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind Gabriele Janz (T 0541/600585-14 oder janz@lvosl.de) und Nina Hauff (T 0541/600585-12 oder hauff@lvosl.de).

Text und Foto: Landschaftsverband Osnabrücker Land e.V.

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