Der Landkreis Osnabrück kontrolliert die rund 290 Kleinkläranlagen in der Stadt Bersenbrück. Am Dienstag, 23. Juni, findet dazu um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung im Medienforum des Gymnasiums Bersenbrück in der Ravensbergstraße 15a statt.
Die Veranstaltung richtet sich an Grundstückseigentümer aus Bersenbrück, die eine Kleinkläranlage betreiben. Den Betreibern wird ein Überblick über den Ablauf der behördlichen Kontrollen vorgestellt. Eine Beratung über konkrete technische Fragestellungen kann in diesem Rahmen nicht erfolgen.
Die dezentrale Abwasserbeseitigung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen zulässig. Für eine Einleitung von Abwässern in ein Oberflächengewässer oder ins Grundwasser ist eine behördliche Erlaubnis notwendig. Außerdem dürfen die seit 2002 festgelegten Grenzwerte für die organische Belastung nicht überschritten werden. Der zulässige Schadstoffwert ist der chemische Sauerstoffbedarf (kurz CSB). Der Grenzwert liegt bei gemäß der Abwasserverordnung bei 150 mg/L.
Im Landkreis Osnabrück befinden sich rund 14.000 Kleinkläranlagen. Die seit 2002 geltenden rechtlichen Vorgaben werden durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück gemeindeweise kontrolliert. Für das zweite Halbjahr beginnt die Kontrolle der etwa 290 Kleinkläranlagen in der Stadt Bersenbrück.
Technisch bedeutet das für Besitzer von Kleinkläranlagen, dass bestimmte Anlagensysteme nicht mehr erlaubt sind. Im Detail: Gemauerte Mehrkammergruben zur Vorreinigung des Abwassers reichen im Sinne der neuen Abwasserverordnung nicht mehr aus. Im Rahmen der biologischen Nachreinigungsstufe sind Untergrundverrieselungen, Filtergräben und Abwasserteiche unzulässig. Für die Abwasserreinigung nach dem neuen Stand der Technik stehen bewährte Verfahrenstechniken zur Verfügung.
Eigentümer von Kläranlagen, die nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, werden nach Aktenprüfung angeschrieben und über die Notwendigkeit einer Umrüstung informiert. Bei unklarer Sachlage überprüfen Außendienstmitarbeiter des Landkreises die Anlagen vor Ort. Dabei wird die Kleinkläranlage auf ihren baulichen Zustand untersucht, einschließlich der dazugehörigen Gewässerbenutzung. In jedem Fall wird der Betreiber einer Kleinkläranlage von der Unteren Wasserbehörde angeschrieben.
Die wasserrechtliche Erlaubnis wird schließlich auf Antrag per Bescheid erteilt. Der Antrag ist in diesem Fall über den Wasserverband Bersenbrück bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises vorzulegen.
Liegt keine Gewässerverunreinigung vor, wird dem Betreiber ein Zeitraum von einem Jahr für die Sanierung beziehungsweise Erneuerung der Anlage gewährt. Der Landkreis empfiehlt, bei baulichen Maßnahmen einen qualifizierten Fachbetrieb zu beauftragen. Zudem gilt: Wird das Grundstück an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen, erübrigt sich die Erneuerung der Anlage. Ob ein Anschluss möglich ist, erfahren Interessenten beim Wasserverband Bersenbrück.
Ansprechpartner beim Landkreis Osnabrück sind Britta Marting, (Telefon 0541/501-4629) und Marion Krusche (Telefon 0541/501-4029). Ansprechpartner beim Wasserverband Bersenbrück sind Mathias Lohbeck (Telefon: 05439/9406-57) und Thorsten Siemund (Telefon 05439/9406-26).
Text und Grafik: Landkreis Osnabrück
