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Energieberichte der Samtgemeinde Bersenbrück nach NKlimaG

Energieberichte der Samtgemeinde Bersenbrück nach dem NKlimaG

Nach dem „Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels“ (NKlimaG) sind in diesem Jahr die Niedersächsischen Kommunen dazu verpflichtet, erstmals einen Energiebericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Dieser soll dazu dienen, Möglichkeiten zur Senkung der Verbräuche und zur Einsparung zu ermitteln. Im Energiebericht enthalten sind die Verbräuche je Kalenderjahr an Strom und Heizenergie derjenigen von der Kommune genutzten Gebäude. Die damit verbundenen CO2-Emissionen sind anzugeben, insbesondere die größten Verbrauchsstellen sind darzustellen.

Mit der Berichtserstellung der Samtgemeinde Bersenbrück vom 10.12.2023 wird eine weitergehende Pflicht für die Mitgliedsgemeinden als gegeben angesehen.

Die Samtgemeinde hat rückwirkend sowohl Allgemeine Energieberichte als auch Liegenschaftsberichte bereits für die Jahre ab 2019 erarbeitet.

Diese sind auf der Homepage der Samtgemeinde unter Umwelt und Klimaschutz als PDF-Datei zu finden:

Klimaschutz in der SGBSB – Samtgemeinde Bersenbrück

Text und Grafik: Samtgemeinde Bersenbrück

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