Ausnahmegenehmigung von der Sonn- und Feiertagsregelung (NLöffVZG) – Öffnung von Verkauffstellen in Bersenbrück 28.04.2022 | Samtgemeinde Bersenbrück Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 NLöffVZG zur Bersenbrücker Kirmes am 08.05.22 ← Allgemeinverfügung Verbot von Glasgetränkebehältnissen nach § 11 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) → Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Pastorsweg Nord“ der Gemeinde Gehrde – Hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Entwurfs der Planunterlagen