Ausnahmegenehmigung von der Sonn- und Feiertagsregelung (NLöffVZG) – Öffnung von Verkauffstellen in Alfhausen 09.05.2022 | Samtgemeinde Bersenbrück Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 NLöffVZG Alfhausen am 22.05.22 ← Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Pastorsweg Nord“ der Gemeinde Gehrde – Hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Entwurfs der Planunterlagen → Bekanntmachung Kleinmengensammlung der AWIGO Abfallwirtschaft