Allgemeinverfügung Verbot von Glasgetränkebehältnissen nach § 11 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) 08.04.2022 | Samtgemeinde Bersenbrück Allgemeinverfügung Verbot von Glasgetränkebehältnissen nach § 11 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) ← Aufstellung der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Samtgemeinde Bersenbrück – Mitgliedsgemeinde Kettenkamp Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit → Ausnahmegenehmigung von der Sonn- und Feiertagsregelung (NLöffVZG) – Öffnung von Verkauffstellen in Bersenbrück